Frauen mit übergrösserten Brüsten haben nicht nur einen seelischen Leidensdruck sondern häufig auch körperliche und funktionellen Beschwerden. In solchen Fällen ist schwierig zwischen ästhetisch und medizinisch indizierten Behandlungen zu unterscheiden. Haben die Patientinnen übergrösserte Brüsten mit nachweisbaren, begleitenden Beschwerden im Rücken-, Nacken- sowie Schulterbereich, die trotz konsequenter konservativen Therapiemassnahmen, nicht besser werden, gilt diese Operation in der Regel als medizinisch notwendig. In solchen Fällen können die Operationskosten nach vorheriger Prüfung durch die zuständige Krankenkasse übernommen werden.
Eine Brustverkleinerung unterscheidet sich von Patientin zu Patientin. Je nach gewünschter Volumenreduzierung und der Beschaffenheit der Haut muss ein individueller Behandlungsplan erstellt werden. Für eine Brustverkleinerung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Die richtige Wahl hängt von Grösse und Form der Brust, Grösse der Brustwarzen und dem Ausmass der erschlafften Haut ab. Das persönliche Beratungsgespräch ist auch deshalb von grosser Bedeutung. Zudem werden Sie bei Interesse an einer Brustverkleinerung ausführlich über Risiken und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Methoden informiert.
Bei einer Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen wird Haut-, Fett- und Drüsengewebe im unteren Brustbereich entfernt. Aus dem oberen Gewebeteil wird von innen eine neue Brust modelliert, die Haut darüber wird gestrafft. In der Regel entstehen eine kreisförmige Narbe am Warzenvorhof, eine senkrechte Narbe bis in die Unterbrustfalte verlaufend sowie eine kleine querverlaufende Narbe in der Unterbrustfalte, welche bei stehender Patientin nicht sichtbar bleibt.